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Gesetzliche Grundlagen

Gesetzliche Grundlagen

Die PEB ist eine Kooperation im Sinne des § 5b des Schulverwaltungsgesetzes. Die Grundlagen seitens der Jugendhilfe sind vornehmlich in den §§ 27ff., 81,1 KJHG sowie dem § 42 KJHG zu sehen; daneben aber im Einzelfall ebenso im §22 des Landesausführungsgesetzes NRW zum KJHG.

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